Dabei geht es auch um die Frage, ob das Gesetz über die Archivierung den Anforderungen der Digitalisierung genügt. Weiter wird der Bundesrat die Abgrenzung zwischen dem Gesetz über die Archivierung und dem Öffentlichkeitsgesetz beleuchten.
Der Ständerat will wissen, wie die Verwaltungsstellen die Schutzfristen und die Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfrist handhaben. Auf Basis des Berichts wird der Bundesrat entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht.