(sda) Der Bundesrat prüft, ob die Verwaltungsstellen ihre Pflichten zur Archivierung erfüllen. Diesen Auftrag hat er vom Ständerat erhalten, der am Mittwoch ein entsprechendes Postulat von Claude Janiak (SP/BL) stillschweigend überwies. Die Regierung nahm den Auftrag wohlwollend entgegen.

Dabei geht es auch um die Frage, ob das Gesetz über die Archivierung den Anforderungen der Digitalisierung genügt. Weiter wird der Bundesrat die Abgrenzung zwischen dem Gesetz über die Archivierung und dem Öffentlichkeitsgesetz beleuchten.

Der Ständerat will wissen, wie die Verwaltungsstellen die Schutzfristen und die Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfrist handhaben. Auf Basis des Berichts wird der Bundesrat entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht.