(sda) Die neue Berufungskammer des Strafgerichtshofs wird ihre Arbeit Anfang 2019 fast in voller Besetzung aufnehmen können. Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch die Mitglieder gewählt.

Das Parlament wählte die 38-jährige Andrea Blum aus dem Kanton Luzern sowie die 53-jährige Tessinerin Claudia Solcà zu ordentlichen Richterinnen der Berufungskammer. Weitere neun Personen wurden zu nebenamtlichen Richtern und Richterinnen ernannt. Sie verfügen alle über ein Anwaltspatent.

Andrea Blum (SVP) wurde mit 192 von 199 gültigen Stimmen gewählt. Sie ist seit 2011 Richterin am Bezirksgericht Kriens LU und am Zwangsmassnahmengericht des Kantons Luzern. Seit 2016 ist sie zudem nebenamtliche Richterin des Bundesstrafgerichts.

Claudia Solcà (CVP) erhielt 187 von 199 gültigen Stimmen. Seit 2011 ist sie Richterin am Zwangsmassnahmengericht und am Straf- und Massnahmenvollzugsgericht des Kantons Tessin, seit 2014 ist sie ebenfalls nebenamtliche Richterin am Bundesstrafgericht.

Gesucht wird noch eine französischsprachige Person für eine dritte ordentliche Richterstelle. Diese Stelle ist noch vakant, weil keine geeigneten Kandidaturen eingingen.

Ausbau des Rechtsschutzes

Mit der neuen Berufungskammer wird der Rechtsschutz in Bundesstrafverfahren ausgebaut. Heute kann ein Entscheid des Bundesstrafgerichts mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden. Dabei kann das Bundesgericht zwar die Rechtsanwendung überprüfen, ist aber grundsätzlich an den Sachverhalt gebunden, wie ihn die Vorinstanz festgestellt hat.

Mit der Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes kann künftig in allen Bundesstrafverfahren auch der Sachverhalt von zwei Instanzen beurteilt werden - von der Strafkammer und Berufungskammer. Der Entscheid der Berufungskammer wiederum kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Bundesverwaltungsgericht komplett

Die Vereinigte Bundesversammlung wählte am Mittwoch auch Caroline Gehring (CVP) zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht - für den Rest der Amtsperiode 2013 bis 2018 sowie für die Amtsperiode 2019 bis 2024. Sie erhielt 194 von 194 gültigen Stimmen. Gehring wohnt im Kanton Freiburg, ist französischer Muttersprache und ist seit 2002 als Gerichtsschreiberin am Bundesgericht tätig.

Weiter wurde für die Jahre 2019 bis 2020 Marianne Ryter (SP) zur Präsidentin und Vito Valenti (FDP) zum Vizepräsidenten des Gerichts mit Sitz in St. Gallen gewählt. Ryter erhielt 191 von 192 gültigen Stimmen, Valenti 199 von 199 gültigen Stimmen.

Damit ist die Gesamterneuerungswahl für das Bundesverwaltungsgericht, das mehrheitlich in der Frühjahrssession über die Bühne ging, abgeschlossen.

Keine Vakanz mehr am Bundesgericht

Schliesslich ernannte das Parlament auch noch Aileen Truttmann (FDP) mit 196 von 196 gültigen Stimmen zur nebenamtlichen Richterin am Bundesgericht. Die Expertin für Zivil- und Verwaltungsrecht ist französischer Muttersprache und wohnt in Genf. Sie war unter anderem zwei Jahre lang als Gerichtsschreiberin am Bundesgericht tätig, sammelte aber auch Erfahrungen als Anwältin.

Mit den genannten Wahlentscheiden kam die Bundesversammlung allen Empfehlungen der Gerichtskommission nach.