(sda) Der Bundesrat wird das Ausmass der Schäden, die durch die Einnahme des Epilepsiemedikaments Depakine verursacht wurden, prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Diesen Prüfauftrag des Ständerats nahm die Regierung am Mittwoch wohlwollend entgegen.

Ein Postulat von Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) wurde vom Rat stillschweigend überwiesen. Es verlangt eine vertiefte Untersuchung des Depakine-Skandals.

Depakine erhielt bereits in den 1970er-Jahren in der Schweiz die Zulassung. In den 1980er-Jahren wurde bekannt, dass das Medikament bei Föten zu Fehlbildungen führen kann: zu einer "Spina bifida" (offener Rücken) oder einer Lippen-Kiefer-Gaumensegelspalte.

In Frankreich, Sitz des Herstellers Sanofi, bekamen zwischen 2007 und 2014 mehr als 14'000 Schwangere das Medikament verschrieben, obwohl diese Wirkungen bereits bekannt waren. 2016 wurde eine strafrechtliche Untersuchung eröffnet, eine Sammelklage eingereicht und ein Entschädigungsfonds für die Betroffenen eingerichtet.

Späte Warnung

Das Heilmittelinstitut Swissmedic warnte im März 2015 offiziell vor dem Risiko von angeborenen Missbildungen und Entwicklungsstörungen. Bis zu 10 Prozent der Kinder, die in der Gebärmutter dem Medikament ausgesetzt seien, hätten "schwere Entwicklungsstörungen" und 30 bis 40 Prozent Lernschwierigkeiten, schreibt Swissmedic seither auf seiner Webseite.

In der Schweiz ist die Zahl der Frauen, die während der Schwangerschaft das Medikament bekommen haben, nicht bekannt, da es kein Register über Verschreibungen gibt. Zudem ist die Meldung von schwerwiegenden Nebenwirkungen erst seit 2012 obligatorisch. Laut Swissmedic ist die Untersuchung der Unterlagen zu diesen Meldungen noch im Gange.

Vor diesem Hintergrund erachtet es auch Gesundheitsminister Alain Berset als wichtig, das Ausmass der Schäden in der Schweiz zu schätzen, neuen Fällen sowie weiteren Skandalen um reproduktionsschädigende Medikamente vorzubeugen. Zudem solle alles getan werden, um den Betroffenen die Möglichkeit zu garantieren, rechtliche Schritte zur Erlangung von Entschädigung zu unternehmen.