Der Vorstoss fordert eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Demnach sollen die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden in eigener Verantwortung die Aufsichtsorgane bestimmen und der Oberaufsichtskommission (OAK) ihre Jahresberichte zur Kenntnisnahme unterbreiten können.
Kuprecht argumentiert, die Einflussnahme der OAK über das BVG habe sich in den vergangenen Jahren ausgeweitet. Die Eingriffe durch Weisungen sowie beantragte Verordnungsänderungen nähmen massiv zu. Es brauche deshalb ein Korrektiv der Kantone.
Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR) unterstützte im Namen der Mehrheit das Anliegen. Es sei nicht gerechtfertigt, dass die OAK für organisatorische Fragen Standards festschreibe.
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hatte das Anliegen vor Jahresfrist abgelehnt. Sie war der Ansicht, dass die Unabhängigkeit der Aufsichtsorgane gewährleistet bleiben und mögliche Interessenkonflikte vermieden werden sollten. Nun entscheidet die grosse Kammer über das Schicksal der parlamentarischen Initiative.