(sda) Eine Beistandschaft endet mit dem Tod der betroffenen Person. Wenn die Erben die Aufgabe übernehmen, fehlen ihnen oft die nötigen Informationen. Es gibt auch Geschäfte oder Vorkehrungen, die sofort erledigt werden müssen. Trotzdem will der Nationalrat beim geltenden Recht bleiben.

Er hat eine parlamentarische Initiative von Jean-Luc Addor (SVP/VS) mit 123 zu 67 Stimmen abgelehnt. Addor verlangte, dass die Beistandsperson nach dem Tod gewisse Vertretungsbefugnisse behält, um Lücken zu vermeiden.

Er argumentierte, dass der Beistand oft aus praktischen Gründen zur Ansprechperson wird. Er oder sie könne gegenüber den Erben oder Dritten wie der Krankenkasse oder dem Telekomanbieter auch gewisse Informationspflichten haben. Es gelte unter Umständen, verderbliche Lebensmittel zu entsorgen oder Türen und Fenster zu schliessen.

Die Mehrheit des Rats lehnte eine Fortsetzung der Beistandschaft nach dem Tod trotzdem ab. Sinn und Zweck des Erwachsenenschutzrechtes sei der Schutz der hilfsbedürftigen Personen, nicht der Schutz von Erben oder Drittpersonen, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW). Es gebe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Auch die Kommission anerkannte aber, dass sich aus der Beistandschaft gewisse Liquidationspflichten ergeben, die nicht explizit geregelt sind. Sie hält eine kantonale Lösungen bezüglich den Zuständigkeiten nach dem Tod aber für sinnvoller. Eine entsprechende Praxis habe sich bereits etabliert, sagte Vogler.