(sda) Der Bundesrat muss gesetzliche Grundlagen schaffen, damit die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuerbeträge auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren dereinst zurückbezahlt werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt.

Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. 2017 hielt das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen fest, dass die bisher zu Unrecht erhobene Steuer von 2,5 Prozent rückwirkend zurückerstattet werden muss.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat gegen diese Urteile beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Gegen 4500 Gesuche um Rückerstattung bis Juni 2005 sind derzeit bei der Billag sistiert.

Nun macht auch das Parlament Druck. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG) mit 37 zu 1 Stimmen überwiesen. Diese verlangt, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schafft, damit die Mehrwertsteuer an die Konsumentinnen und Konsumenten zurückbezahlt werden kann.

Der Bundesrat zeigte sich ebenfalls einverstanden mit der Motion. Der Vorstoss biete den nötigen Spielraum, sagte Doris Leuthard im Ständerat. Der Ball liege vorerst aber beim Bundesgericht, das die Frage der Rückerstattung abschliessend zu beurteilen habe.

Spielraum nicht einschränken

Zu weit geht dem Ständerat dagegen eine Motion der nationalrätlichen Fernmeldekommission. Diese verlangt, dass die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Ziel des Vorstosses ist es, dass sich nicht alle Gebührenzahlenden einzeln an die Justiz wenden müssen.

Die Entscheide seien immer noch vor dem Bundesgericht hängig, betonte Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL). Vor diesem Hintergrund sollte dem Bundesrat und der Verwaltung der grösstmögliche Handlungsspielraum gelassen werden, um auf das Urteil zu reagieren.

Sollte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen, müsste die Rückerstattung nämlich über zehn Jahre erfolgen. Nach Ansicht des Bundesrats könnte die Motion der Kommission deshalb in Widerspruch zur Rechtsprechung geraten.

Der Rat lehnte die Motion stillschweigend ab. Damit ist der Vorstoss erledigt. Mit der gleichen Begründung hat der Ständerat auch eine Standesinitiative des Kantons Genf stillschweigend abgelehnt. Über diese muss noch der Nationalrat entscheiden.