Sibel Arslan (Grüne/BS) verweist zur Begründung auf internationale Entwicklungen. In Deutschland müsse bis Ende 2018 ein weiterer Geschlechtseintrag neben "männlich" und "weiblich" möglich sein. Auch andere Staaten würden ein unbestimmtes Geschlecht anerkennen.
In der Schweiz ist es dagegen nicht möglich, ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen zu lassen oder auf einen Geschlechtseintrag ganz zu verzichten. Arslan verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht darlegt, was die Folgen wären, wenn im Personenstandsregister eine dritte Kategorie geschaffen würde.
Rebecca Ruiz (SP/VD) fordert mit ihrem Postulat, dass der Bundesrat in einem Bericht aufzeigt, welche gesetzlichen Änderungen bei Einführung eines dritten Geschlechts notwendig wären.
Einverstanden mit den Aufträgen ist auch der Bundesrat, wie er bereits im Mai bekanntgab. Zwar ist er gegen die Einführung eines dritten Geschlechtes. Der Bundesrat sei jedoch überzeugt, dass sich die Schweiz mit dieser Frage auseinandersetzen müsse, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Widerstand gegen die Vorstösse gab es aus den Reihen der SVP. Yves Nidegger (GE) erklärte, die Einführung eines dritten Geschlechts sei nicht zielführend, weil dadurch ein Teil der Menschen ausgeschlossen würde. Es bestehe auch die Gefahr, dass Transmenschen sich nicht mehr für eine Geschlechtsumwandlung entscheiden würden.
Den Nationalrat überzeugte diese Argumentation nicht. Er hiess das Postulat von Arslan mit 109 zu 77 Stimmen gut, dasjenige von Ruiz mit 105 zu 79 Stimmen.