(sda) Waffenrecht: Der Nationalrat ist bei der Änderung des Waffenrechts von seinem Kollisionskurs mit der EU abgekommen. Er stimmte am Montag dem Kompromissvorschlag des Ständerats zu. Demnach soll für grosse Magazine eine Regelung gelten, wie sie heute für Munition vorgesehen ist: Nur wer rechtmässig eine entsprechende Waffe besitzt, darf auch ein zugehöriges grosses Magazin kaufen. Weiter sollen künftig alle wesentlichen Waffenbestandteile mit einer Markierung versehen werden. Nach geltendem Schweizer Recht genügt es bei zusammengebauten Waffen, einen wesentlichen Waffenbestandteil zu markieren. Verliererin der Debatte war die SVP. Nach der Niederlage wird die Partei ihre Referendumsandrohung wohl wahrmachen. Die Vorlage geht nun noch einmal zurück an den Ständerat, der nur noch über zwei formelle Änderungen zu befinden hat.

Datenschutz: Die Schweiz kann beim Datenschutz die Anpassung an das europäische Recht vornehmen. Das hat das Parlament entschieden. Auf die Bremse getreten ist es bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Dieses soll separat behandelt werden. Damit bleiben die heiklen Punkte vorläufig ausgeklammert. Für die Schweizer Wirtschaft ist die Anpassung von zentraler Bedeutung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessen Datenschutzniveau anerkennt. Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Bürger in der Schweiz sollen einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Ehe: Das Parlament räumt heiratswilligen Brautleuten bürokratische Hürden aus dem Weg. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Diese Wartefrist erfülle keinen praktischen Zweck mehr, argumentierte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE). Nach Abschluss des erfolgreichen Ehevorbereitungsverfahrens stehe der Trauung in rechtlicher Hinsicht nichts mehr im Wege. Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 129 zu 43 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Verwaltung: Das Parlament will nicht, dass ausländische Staaten in der Schweiz Auskünfte und Beweise in Verwaltungssachen einholen dürfen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Ratifizierung eines Übereinkommens des Europarats abgelehnt. Die Mehrheit zweifelte an dessen Nutzen. Unbestritten war ein zweites Übereinkommen, das die Zustellung von Verfügungen und anderen Verwaltungsdokumenten ins Ausland erleichtert. Heute muss dies über den diplomatischen Weg geschehen. Künftig soll eine direkte Zustellung möglich sein. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Soziale Netzwerke: Der Bundesrat will soziale Netzwerke in die Pflicht nehmen. Diese sollen künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Der Nationalrat ist einverstanden damit. Die grosse Kammer nahm eine Motion von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) mit 141 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Der Bundesrat hatte sich im Vorfeld bereit erklärt, den Vorstoss anzunehmen. Im Ständerat ist eine etwas breiter gefasste Motion der Rechtskommission hängig, welche die Regierung ebenfalls zur Annahme empfiehlt. Die Motionäre wollen erreichen, dass die Schweizer Behörden einen Ansprechpartner in der Schweiz haben. Weiter wird verlangt, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet einsetzt.

Geschlecht: Der Bundesrat kann prüfen, welche Folgen die Einführung eines dritten Geschlechts hätte. Der Nationalrat hat ihm dazu mit zwei Postulaten den Auftrag erteilt - gegen den Widerstand der SVP. Sibel Arslan (Grüne/BS) verweist zur Begründung auf internationale Entwicklungen. Anders als in der Schweiz werde in vielen Staaten ein unbestimmtes Geschlecht anerkannt. Rebecca Ruiz (SP/VD) fordert, dass der Bundesrat in einem Bericht aufzeigt, welche gesetzlichen Änderungen bei Einführung eines dritten Geschlechts notwendig wären. Einverstanden mit den Aufträgen ist auch der Bundesrat.

Sexualstraftaten: Täter und Täterinnen sollen künftig auch dann wegen Vergewaltigung verurteilt werden können, wenn das Opfer männlich ist. Der Nationalrat hat eine Motion von Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) angenommen. Das Strafgesetzbuch definiert Vergewaltigung heute als Nötigung einer weiblichen Person zur Duldung des Beischlafs. Deshalb sind Verurteilungen wegen Vergewaltigung nur möglich, wenn die handelnde Person ein Mann und das Opfer eine Frau ist. Der Bundesrat hat das Anliegen bereits in einer Gesetzesrevision aufgenommen.

Justiz: Der Bundesrat muss keinen Bericht erstellen zur Frage, wie der Zugang zu den Gerichten sowohl für mittellose Parteien als auch für den breiten Mittelstand verbessert werden könnte. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat deutlich abgelehnt. Heute riskierten viele Mittellose im Fall eines Prozessverlusts den finanziellen Ruin, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS). Eine Mehrheit von SVP-, FDP- und CVP-Vertretern stemmte sich gegen den Vorstoss. Laut Hans Egloff (SVP/ZH) würde ein unentgeltlicher Zugang zu den Gerichten für eine grössere Personengruppe eine Flut von Prozessen bedeuten. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch.

Kantonsverfassungen: Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Landschaft, Genf, Neuenburg, Obwalden, Tessin und Genf können in Kraft treten. Nach dem Ständerat hat der Nationalrat die Texte stillschweigend genehmigt respektive gewährleistet. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. Die Änderungen betreffen in Zürich das Strassennetz, in Obwalden die Einbürgerung, in Basel-Landschaft die Finanzbeschlüsse und den Finanzplan, im Tessin das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, in Neuenburg die Reform der Institutionen und in Genf die Volksrechte. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Radio: Die Pläne der SRG, die Informationsabteilung des Radios von Bern nach Zürich zu verlegen, beschäftigen die Politik. Gleich mehrere Ratsmitglieder verlangten in der Fragestunde des Nationalrats Auskunft. Der Bundesrat antwortete zurückhaltend. Die SRG müsse wegen ihrer finanziellen Situation und aufgrund der Vorgaben der Politik Sparmassnahmen ergreifen, schreibt er in den Antworten auf Fragen von Christa Markwalder (FDP/BE) und Christian Wasserfallen (FDP/BE). Es liege im unternehmerischen Ermessen der SRG, die Produktionsstrukturen innerhalb der Sprachregionen festzulegen und über die Standorte für die Radiostudios zu entscheiden. Gleichzeitig mahnt der Bundesrat allerdings, die hohe publizistische Qualität der Programme dürfe nicht in Frage gestellt werden.

Traktanden des Nationalrats für Dienstag, 18. September, 08:00 bis 13:00:

Bern Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (16.076)
Bericht zu Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2017; Differenzen (18.006)
Bundesgesetz über den Schutz von gewaltbetroffenen Personen (17.062)
Parlamentarische Vorstösse aus dem EJPD; Fortsetzung
Parlamentarische Initiative 1. Phase; Fortsetzung