Mit 27 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die kleine Kammer am Dienstag ihrer Bildungskommission, welche sich für eine Verlängerung des Verpflichtungskredits in Höhe von 124,5 Millionen Franken ausgesprochen hatte. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.
Situation weiterhin angespannt
Die Mehrheit argumentierte, vielerorts fehle es weiterhin an Betreuungsplätzen. Die Investitionen zahlten sich aus, nichts tun sei kostspieliger.
Mitte-Links-Politiker stellten fest, ohne die Bundesgelder wäre die Schweiz noch mehr im Hintertreffen, was die Unterstützung für Familien betreffe. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei wichtig, den Worten müssten Taten folgen.
Eine unendliche Geschichte
Eine Minderheit aus SVP- und FDP-Vertretern lehnte die Weiterführung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung ab. Die Gegnerinnen und Gegner vertraten die Meinung, dass es vor allem in Städten und Agglomerationen keine weiteren finanziellen Anreize brauche. Der Bund habe sich zur Genüge für die Krippenförderung engagiert.
Ein Impulsprogramm müsse befristet sein, befand Joachim Eder (FDP/ZG). Es sei nicht ehrlich, es immer wieder zu verlängern. Zuständig seien die Kantone und Gemeinden. "Wir sind daran, ein Impulsprogramm in einen dauerhaften Subventionsartikel zu verwandeln", kritisierte Hannes Germann (SVP/SH).
Der Bundesrat sprach sich ebenfalls dagegen aus, das Programm zum dritten Mal zu verlängern. Primär die Kantone und Gemeinden sollten für ein bedarfsgerechtes Angebots sorgen, sagte Sozialminister Alain Berset. Dem Bund komme lediglich eine subsidiäre Rolle zu.
Unterstützung seit 15 Jahren
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung trat am 1. Februar 2003 in Kraft und wäre ohne Verlängerung Ende Januar 2019 ausgelaufen. Mit dem Impulsprogramm unterstützte der Bund seit 2003 die Schaffung von rund 57'400 neuen Betreuungsplätzen.
Die Kosten beliefen sich bisher auf gut 350 Millionen Franken. Jeder neue Platz in einer Kindertagesstätte wird während zweier Jahre mit 5000 Franken unterstützt. Bei Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung sind es 3000 Franken während dreier Jahre. Unterstützt werden auch Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.
Weitere Massnahmen in Kraft
Auf Initiative des Bundesrats hat das Parlament vor kurzem zwei neue Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Diese wurden auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
Zum einen gewährt der Bund künftig Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen finanziert er kantonale, regionale und kommunale Projekte, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.