(sda) Die Asylsuchenden aus Eritrea beschäftigen das Parlament in fast jeder Session. Am Mittwoch diskutierte der Ständerat über das Thema. Er sprach sich dabei für die Überprüfung vorläufiger Aufnahmen aus.

Oppositionslos nahm der Ständerat eine Motion von Damian Müller (FDP/LU) an, im Einverständnis mit dem Bundesrat. Er fordert damit, was bereits geschieht: Der Bund soll den Status der vorläufig aufgenommenen Eritreer überprüfen und Bericht erstatten.

Dabei soll er den juristischen Handlungsspielraum nutzen, um so viele vorläufige Aufnahmen wie möglich aufzuheben. Zudem soll der Bundesrat die diplomatische Präsenz in Eritrea verstärken, damit Rückführungen vollzogen werden können.

Kein Gesprächsauftrag

Abgelehnt hat der Ständerat eine Motion von SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler (BE). Diese wollte den Bundesrat verpflichten, Verhandlungsgespräche mit dem eritreischen Regierungschef aufzunehmen mit dem Ziel, eine Rückkehr von Eritreern zu ermöglichen.

Ferner lehnte die kleine Kammer die Petition einer Genfer Bürgerinitiative ab. Diese fordert, dass die Schweiz die Praxisverschärfung gegenüber eritreischen Asylsuchenden rückgängig macht.

Gesuche gehen zurück

Asylministerin Simonetta Sommaruga wies im Rat auf den Rückgang der Asylgesuche aus Eritrea hin. Im Jahr 2015 seien es fast 10'000 Asylgesuche gewesen, im Jahr 2018 noch 1800. Das habe damit zu tun, dass die Fluchtroute gefährlicher geworden sei, sagte Sommaruga. Ein weiterer Grund sei vielleicht die verschärfte Praxis der Schweiz.

Zu den diplomatischen Beziehungen mit Eritrea sagte Sommaruga, der Bundesrat sei seit Jahren bestrebt, diese auszubauen. Regelmässig fänden Gespräche und Missionen statt, die diplomatische Präsenz sei verstärkt worden. Nach wie vor sei Eritrea jedoch nicht bereit, unfreiwillige Rückführungen zu akzeptieren.

Rückkehr oft nicht zumutbar

In vielen Fällen ist eine Rückkehr ohnehin ausgeschlossen: Die bisherige Überprüfung der Dossiers durch das SEM zeigte, dass viele Eritreerinnen und Eritreer nicht zurückgeschickt werden können. Nur bei neun Prozent erwies sich die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme als rechtlich vertretbar und verhältnismässig.

Weil bestimmte Gruppen vorgezogen wurden, dürfte die Quote bei der weiteren Überprüfung tiefer liegen. Das SEM geht davon aus, dass am Ende vielleicht 100 Personen den Status der vorläufigen Aufnahme verlieren. Jeder Fall wird einzeln geprüft.

Praxis verschärft

Die Schweiz hatte die Praxis gegenüber Eritreern in mehreren Schritten verschärft. Vor rund einem Jahr hielt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil fest, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland als grundsätzlich zumutbar erachtet.

Diesen Sommer präzisierte es, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn diese danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten.

Unbegrenzter Nationaldienst

Das Gericht kam zum Schluss, dass es zwar eine unverhältnismässige Last darstelle, auf unabsehbare Zeit eine niedrig entlöhnte Arbeit für den Staat ausführen zu müssen. Das allein stehe der Wegweisung jedoch nicht entgegen. Ausserdem komme es im Nationaldienst nicht flächendeckend zu Misshandlungen und sexuellen Übergriffen.

Im Ständerat wurde am Mittwoch auch diskutiert, ob die Entspannung zwischen Äthiopien und Eritrea zu einer Verbesserung der Situation in Eritrea führen könnte. Der Bundesrat hoffe es, sagte Sommaruga dazu. Die Schweiz sende alle Signale aus, dass sie bereit sei, entsprechende Entwicklungen zu unterstützen.