(sda) Die neuen Regeln zur Ausschaffung krimineller Ausländer stossen auf Kritik. Die Härtefallklausel werde zu oft angewendet, heisst es. Der Ständerat will deshalb die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung anpassen.

Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch einer Motion von Ständerat Philipp Müller (FDP/AG) oppositionslos zu. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Nach Ansicht einer Mehrheit des Ständerats sollen Anreize beseitigt werden, aus Gründen der Verfahrensökonomie die Härtefallklausel anzuwenden und auf eine Landesverweisung zu verzichten. Das ist laut Motionär Müller heute der Fall. Damit sei die Gefahr verbunden, dass die Absicht des Gesetzgebers verwässert werde, bei bestimmten Taten nur in Ausnahmefällen auf eine Landesverweisung zu verzichten.

Erste Zahlen nicht aussagekräftig

Laut dem Bundesrat ist es derzeit zu früh, eine erste Bilanz der Ausschaffungspraxis zu ziehen. Es dauere noch zwei bis drei Jahre, bis verlässliche Zahlen über die Ausschaffungen vorliegen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hatte im Juni erste Zahlen publiziert, die für Aufsehen sorgten. Die Statistik stützt sich auf Urteile, die im Jahr 2017 rechtskräftig wurden.

Da die neuen Bestimmungen nur auf Taten angewendet werden können, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen worden sind, beziehen sich die Urteile grösstenteils noch auf Taten, die nach altem Recht zu beurteilen waren. Heute könne nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, ob sich erste Anzeichen bestätigen würden, wonach in relativ vielen Fällen von einer obligatorischen Landesverweisung abgesehen werde, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Der Bundesrat zeigt sich aber bereit, das Gesetz anzupassen, sollte sich abzeichnen, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt werde.