(sda) Der Ständerat lehnt schärfere Strafen bei Gewalt und Drohungen gegen Polizisten, Behörden und Beamte vorerst ab. Er hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat oppositionslos abgelehnt. Die Vorschläge gehen seiner Ansicht nach zu weit.

Im Frühjahr hatte die grosse Kammer den Vorstoss von Sylvia Flückiger (SVP/AG) hauchdünn angenommen. Die Gewalt gegen die Polizei habe in letzter Zeit ein Ausmass angenommen, das nicht mehr hingenommen werden könne, argumentierte die Motionärin. Immer wieder würden Polizistinnen und Polizisten während der Ausübung ihrer Arbeit tätlich angegriffen und verletzt.

Er teile das Anliegen, dass Angriffe gegen Polizei- und Sicherheitskräfte konsequent bestraft werden sollten, sagte Robert Cramer (Grüne/GE) im Namen der ständerätlichen Rechtskommission. Die von der Motion geforderte Verschärfung im Strafgesetzbuch schiesse aber über das Ziel hinaus.

Mindestens zwei Jahre Gefängnis

Der Nationalrat forderte unbedingte Gefängnisstrafen. Das hätte gemäss den allgemeinen Regeln des Strafrechts dazu geführt, dass als Strafandrohung eine zweijährige Mindeststrafe vorgesehen werden müsste. Laut dem Ständerat würde das den Ermessensspielraum der Gerichte erheblich einschränken.

Mit dem Nein ist das Geschäft vom Tisch, das Thema aber nicht erledigt. Der Ständerat will sich bei der Beratung zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht wieder mit der Problematik befassen und nach Lösungen suchen, wie Cramer sagte.

Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga wies auf die geplante Harmonisierung der Strafrahmen hin. Die Botschaft dazu liegt vor.