(sda) Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch je einen neuen Richter am Bundesgericht und am Bundesverwaltungsgericht gewählt. Zudem stellte sich die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft einer Gesamterneuerungswahl.

Mit 170 von 172 gültigen Stimmen wurde der Tessiner Giuseppe Muschietti (FDP) als neuer ordentlicher Richter des Bundesgerichts bestimmt. Er tritt für den Rest der Amtsperiode 2015-2020 die Nachfolge des ebenfalls italienischsprachigen Bundesrichters Ivo Eusebio (CVP) an, der Ende des Jahres in Rente geht.

Muschietti ist derzeit Vizepräsident des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, wo er seit 2009 als Richter tätig ist. Er war Mitglied der Verwaltungskommission dieses Gerichts und präsidierte von 2012 bis 2017 dessen Strafkammer.

Weiter amtet Lorenz Noli (SVP) künftig als Richter am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Er wurde mit allen 199 gültigen Stimmen gewählt und ersetzt die zurückgetretene Bundesrichterin Andrea Berger-Fehr (SVP).

Noli verfügt über ein Anwaltspatent und war Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht, bevor er seine Tätigkeit als Fachspezialist Aufenthalt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) aufnahm.

Bundesstrafgericht sucht Richter

Bei der Gesamterneuerungswahl der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wurde nur einer von sieben Posten neu besetzt. Bundesrichterin Alexia Heine ersetzt Niklaus Oberholzer. Sie schaffte die Wahl mit allen 183 gültigen Stimmen.

Während der neuen Amtsperiode bis 2022 dabei sind weiterhin Stefan Heimgartner als Richter des Bundesstrafgerichts, Cornel Borbély als Anwalt, Tamara Erez als Anwältin, Isabelle Augsburger-Bucheli als Fachperson, Rolf Grädel als Fachperson sowie Hanspeter Uster als Fachperson.

Die Vereinigte Bundesversammlung folgte jeweils der Wahlempfehlung ihrer vorberatenden Gerichtskommission. Noch nicht besetzt wurde die freie Richterstelle an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. Laut der Gerichtskommission sind bisher keine Bewerbungen eingegangen, "welche die zahlreichen Stellenanforderungen vollumfänglich erfüllen". Die Stelle wird neu ausgeschrieben.