Diese hatte der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet. In der Schweiz gibt es drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen. Der Bund trägt das Verlustrisiko der Organisationen zu 65 Prozent und übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten. Damit kommen KMU leichter an Kredite.
Der Bundesrat hatte das Bürgschaftswesen 2013 unter die Lupe genommen und festgestellt, dass eine Erhöhung der Bürgschaftslimite nicht nötig sei. Das Parlament war anderer Meinung und überwies eine Motion des Neuenburger FDP-Ständerats Raphaël Comte, die eine höhere Bürgschaftslimite verlangte.
Das Instrument sei nicht zuletzt darum von grosser Bedeutung, weil damit Nachfolgeregelungen finanziert werden könnten, sagte Kommissionssprecherin Sylvia Flückiger (SVP/AG). Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten von 2 bis 3 Millionen Franken pro Jahr.
Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Deshalb soll das Subsidiaritätsprinzip nicht wie bisher auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen, sondern neu auf den Kreditmarkt ausgerichtet werden. Der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes soll gekürzt werden, wenn die Bürgschaftsorganisationen ihren Reinertrag verteilen.
Zusammen mit der Erhöhung der Bürgschaftslimite hat der Nationalrat beschlossen, das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum abzuschaffen. Es handelt sich um ein regionalpolitisches Instrument aus den 1970er-Jahren, das laut Bundesrat keine nennenswerte Bedeutung mehr hat. Die zuständige Vollzugsstelle hat sich bereits per Ende 2016 aufgelöst.