(sda) Autos sollen als Anhänger von Fahrzeugkranen, Arbeitsbühnen und anderen Arbeitsmotorwagen mitgeführt werden dürfen. Das hat das Parlament entschieden und eine Motion an den Bundesrat überwiesen. Dieser zeigt sich einverstanden.

Personen, die die Baustellenfahrzeuge bedienen, bräuchten häufig ein Fahrzeug, um sich nach Hause oder an den Arbeitsplatz zu begeben, begründete der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod seine Motion. Für diese Fahrten die gemieteten Baustellenfahrzeuge zu nutzen, sei nicht ideal.

Daher hätten einige Unternehmen vorgeschlagen, kleine Personenwagen als Anhänger mitzuführen. Das sei in anderen Ländern Europas üblich und ermögliche wesentliche Einsparungen, eine erhöhte Lebensqualität für das Baustellenpersonal und eine Verringerung der Abgase.

Die geltende Regelung verbiete es jedoch, einen Personenwagen mit weissem Kontrollschild an ein Arbeitsfahrzeug mit blauem Kontrollschild anzuhängen. Eine Ausnahmeregelung dürfte das Problem lösen, schreibt Nantermod in seinem Vorstoss.

Der Ständerat erachtet eine Ausnahmeregelung als praktikable Lösung. Damit würden nicht nur Kosten gespart, sondern auch weniger umweltschädliche Abgase verursacht, befand der Rat. Er nahm am Mittwoch den Vorstoss stillschweigend an.