(sda) Grosse Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen. Der Nationalrat hat am Montag beim revidierten Gleichstellungsgesetz die letzte Differenz ausgeräumt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.

Zuletzt war noch umstritten, ab welcher Schwelle die Pflicht zur Lohnanalyse gelten soll. Die Räte haben sich nun darauf geeinigt, Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu verpflichten. Lernende werden nicht angerechnet.

Der Nationalrat folgte mit 99 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Ständerat. Zunächst hatte er nur Unternehmen ab 100 Vollzeitstellen verpflichten wollen. Damit wären Unternehmen mit vielen Teilzeitstellen nicht zur Lohnanalyse verpflichtet worden.

Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass fast 75 Prozent aller Teilzeitarbeitenden Frauen seien. Es wäre merkwürdig, ausgerechnet Betriebe, die viele Frauen beschäftigten, von der Pflicht zur Lohnanalyse zu entbinden. Sie erinnerte auch daran, dass die meisten Unternehmen nicht betroffen sind.

Knapp 1 Prozent der Firmen

Mit der beschlossenen Schwelle müssen 0,9 Prozent der Unternehmen Lohnanalysen durchführen. Diese beschäftigen 46 Prozent der Arbeitnehmenden. Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst worden.

Die Räte haben die Vorlage auch in anderen Punkten aufgeweicht. So beschlossen sie, die Massnahme auf zwölf Jahre zu befristen. Unternehmen sollen zudem von weiteren Analysen befreit sein, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben.

Keine Sanktionen

Sanktionen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmenden aber über das Ergebnis der Lohnanalyse informieren. Börsenkotierte Gesellschaften sollen dieses im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichten.

Gegen die Pflicht zur Lohnanalyse stellten sich die FDP und die SVP. Sie warnten vor administrativem Aufwand. Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen darauf hin, dass die Lohngleichheit seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Der Auftrag müsse nun endlich erfüllt werden. Noch immer betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 7,4 Prozent, das könne nicht hingenommen werden, hiess es in den parlamentarischen Beratungen.

Zu reden gab auch die alte Frage, ob es sich wirklich um Diskriminierung handelt. Der Bundesrat hat zu dieser Frage eine Studie erstellen lassen. Die Forscherinnen und Forscher der Universität St. Gallen kamen zum Schluss, dass ein erheblicher Teil der Lohnunterschiede unerklärbar bleibt, auch wenn mehr Faktoren berücksichtigt oder andere statistische Methoden angewendet werden.