Im letzten Jahr sind über 17'000 Straftaten von häuslicher Gewalt registriert worden. 21 Menschen starben, die meisten davon Frauen. Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Opfer besser schützen. Es sieht vor, Kontakt- und Rayonverbote besser durchzusetzen. Zudem sollen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden.
Die meisten Änderungen im Zivil- und im Strafrecht waren im Parlament unbestritten. Am Montag hat der Nationalrat die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Er verzichtet darauf, dass der Bundesrat die Wirksamkeit des Gesetzes nach spätestens vier Jahren überprüfen muss. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Bewegungsdaten als Beweis
Kontakt- und Rayonverbote können Gerichte bei Drohungen oder Stalking seit zehn Jahren verhängen. Künftig sollen sie auch anordnen können, dass der Stalker oder die Stalkerin eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband trägt.
Damit kann aufgezeichnet werden, wo sich die Person aufhält. Das soll diese dazu bringen, sich an das Verbot zu halten. Hält sie sich nicht daran, können die Aufzeichnungen in einem Verfahren als Beweis verwendet werden.
Nicht möglich ist dagegen ein unmittelbares Eingreifen der Polizei, wenn ein Stalker das Kontaktverbot missachtet und sich dem Opfer nähert. Ursprünglich war das geplant. Im Vernehmlassungsentwurf schlug der Bundesrat eine laufende Überwachung in Echtzeit vor.
Davon sah er später ab: Die Daten sollen nur nachträglich ausgewertet werden. Er trug damit den in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung. Die Überwachung in Echtzeit wäre aus Sicht der Kantone mit den heutigen Ressourcen schlicht nicht zu gewährleisten.
Überwachung auf Antrag des Opfers
Ebenso hat der Bundesrat die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel kann für höchstens jeweils sechs und nicht zwölf Monate angeordnet werden. Allerdings ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich.
Die Überwachung mit Fussfessel wird auf Antrag des Opfers angeordnet. Das Parlament hat im Gesetz verankert, dass die Kosten dafür der überwachten Person auferlegt werden können. Das soll auch für die Gerichtskosten möglich sein. Im Visier hat das Parlament vermögende Personen.
Täter setzen Opfer unter Druck
Im Strafrecht werden neue Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt verankert. Ob das Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein.
Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, damit es die Einstellung des Verfahrens verlangt. Die Behörden hätten heute kaum Spielraum, auch wenn offensichtlich sei, dass die Einstellung des Verfahrens nicht im Sinne des Opfers sei, argumentierte der Bundesrat.
Kein eigener Straftatbestand
Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden dürfen. Künftig dürfen Verfahren nur noch dann sistiert werden, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt.
In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat einen beispielhaften Katalog von Kriterien vorgeschlagen, die in die Interessenabwägung einfliessen sollten. Weil dieser auf Kritik stiess, hat er darauf verzichtet.
Einen eigenen Straftatbestand für Stalking gibt es nicht. Der Bundesrat erinnerte daran, dass Stalking auf Basis vorhandener Straftatbestände verfolgt werden kann. Zahlen zur Verbreitung des Phänomens liegen für die Schweiz nicht vor. Studien aus dem Ausland zeigen aber, dass gut zehn Prozent der Bevölkerung im Lauf ihres Lebens mindestens einmal Stalking erleben.