Das schreibt er in der Antwort auf eine Frage in der Fragestunde des Nationalrats vom Montag. Die kantonalen IV-Stellen hätten einen gesetzlichen Informationsauftrag. "Ob die Weitergabe des Informationsmaterials durch eine IV-Stelle diesem Auftrag entspricht, ist auch aus Sicht des Bundesrates politisch fraglich."
Laut Bundesrat hat Dummermuth auf eigene Initiative gehandelt. Die Beurteilung, ob er damit eine Rechtsverletzungen beging, sei Sache der Gerichte, schreibt die Regierung. Silvia Schenker (SP/BL) hatte den Bundesrat unter anderem angefragt, ob sich Dummermuth möglicherweise des Amtsmissbrauchs, der Amtsgeheimnisverletzung und der Persönlichkeitsverletzung schuldig gemacht habe.