(sda) Systemrelevante Banken sind gezwungen, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen. Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat verhindern, dass dadurch die Steuerbelastung steigt. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat zugestimmt.

Bei der Gesetzesänderung geht um die Kapitalbeschaffungsinstrumente CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds, die systemrelevante Banken herausgeben müssen, um Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen.

CoCos sind Obligationen, die bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses automatisch in Eigenkapital umgewandelt werden. Write-Off-Bonds sind Anleihen, die unter bestimmten Bedingungen abgeschrieben werden. Bail-in-Bonds können bei drohender Insolvenz reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden.

Ab 2020 muss die Emission durch die Konzernobergesellschaft erfolgen. Diese gibt das Geld an die Konzerngesellschaften weiter, die mehr Eigenmittel benötigen. Nach geltendem Recht erhöht das bei der Konzernobergesellschaft die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt.

Um das zu vermeiden, schlug der Bundesrat vor, den Zinsaufwand für Kapitalbeschaffungsinstrumente bei systemrelevanten Banken nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands zu behandeln, der den Beteiligungsabzug kürzt. Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden.

Im Parlament war die Gesetzesänderung weitgehend unbestritten. Eine Minderheit im Nationalrat wollte einen Schritt weiter gehen und den Beteiligungsabzug auf alle Konzernobergesellschaften und andere Leitungsgesellschaften sämtlicher Branchen ausweiten. Nach Ansicht der Ratsmehrheit hätte das aber den Rahmen der Vorlage gesprengt.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung