Pflichtlager sind in der Schweiz für lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, Energie oder Heilmittel vorgeschrieben. Sie dienen dazu, bei Versorgungsengpässen eine Überbrückung zu ermöglichen. Die Pflichtlager gehören jedoch nicht dem Bund, sondern sind Eigentum privater Unternehmen. Der Bund unterstützt diese aber, indem er ihnen auf entsprechenden Bankdarlehen Garantien gewährt.
Für diese Bundesgarantien beantragt der Bundesrat bei den eidgenössischen Räten für die Jahre 2019 bis 2024 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 540 Millionen. Der Ständerat hat dem Verpflichtungskredit am Donnerstag oppositionslos zugestimmt. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.
In den vergangenen zehn Jahren bewegte sich die Summe zwischen 290 und 480 Millionen Franken. Der für die nächsten Jahre beantragte Kreditrahmen basiert auf der Erwartung, dass in allen Bereichen mehr Waren gelagert werden. Mit einem Plus von 40 Millionen wird das grösste Wachstum beim Mineralöl erwartet. Erstmals soll auch für den Bereich Heilmittel ein Kreditrahmen eingerichtet werden. Er liegt bei 20 Millionen Franken.
Der Bund geht nicht davon aus, dass der Kreditrahmen dauerhaft vollständig ausgeschöpft wird. Es gilt aber sicherzustellen, dass alle Pflichtlager gesetzeskonform finanziert werden können. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschlag auf den Verkaufspreis, wobei der Bund allfällige ungedeckte Kosten übernehmen muss.