Der Nationalrat hatte in der Herbstsession eine Motion seiner Gesundheitskommission mit 178 zu 1 Stimmen angenommen. Der Handlungsbedarf sei unbestritten, erklärte Bea Heim (SP/SO) im Namen der Kommission.
Konkret fordert die Kommission, dass eine stärkere Sicherheits- und Fehlerlernkultur implementiert und bei fehlerhaften Eingriffen die Beweissituation verbessert wird. Als weitere mögliche Massnahmen sieht sie die Klärung offener Fragen beim Haftungsrecht auf Bundes- und Kantonsebene.
Dem Ständerat geht die Motion zu weit. Er befürworte zwar das Anliegen, Patientinnen und Patienten vor medizinischen Behandlungsfehlern zu schützen und sie im Schadensfall zu unterstützen. Nach seinem Willen soll der Fokus aber auf der Prävention gegen schädigende Handlungen liegen.
Die kleine Kammer hat am Mittwoch entschieden, den Motionstext abzuändern. Ausklammern will sie das Haftpflichtrecht. Eine Anpassung wäre entweder mit grossem Aufwand verbunden oder würde höchstens partiell wirken. Der Rat befürchtet zudem, dass verschärfte Beweisregeln zu Misstrauen bei den Ärzten führen.
Der Bundesrat lehnt den ursprünglichen Vorstoss ab. Die vorgeschlagenen Änderungen seien nicht zielführend, argumentierte Gesundheitsminister Alain Berset. Vor allem der Nachweis der Verletzung der Sorgfaltspflicht sei schwierig. Berset zeigte sich bereit, die abgeänderte Motion anzunehmen. Diese geht nun zurück an den Nationalrat.