(sda) Leistungen von Apotheken soll die Grundversicherung auch vergüten können, wenn die Apotheken während einer Behandlung keine Medikamente abgeben. Das verlangt der Ständerat mit Blick auf Sparpotenzial.

Eine Motion von Erich Ettlin (CVP/OW) unterstützte er am Mittwoch oppositionslos. Heute würden Beratungen und Abklärungen von Apotheken nur vergütet, wenn dabei ein von einem Arzt verschriebenes Medikament abgegeben werde, begründete Ettlin den Vorstoss.

Apotheken könnten aber bei solchen Behandlungen auch mit Leistungen ohne Medikamenten-Abgabe Einsparungen herbeiführen. Als Beispiele nannte er die pharmazeutische Betreuung von Patienten in Heimen im Kanton Freiburg und die so genannte Medication Reconciliation beim Spitalaustritt.

Für die Teilnahme an nationalen und kantonalen Präventionsprogrammen will Ettlin Apotheken ebenfalls abgelten. Auch für Impfungen, die die Grundversicherung bezahlt, sollen Apotheken abgegolten werden. "Hier sind die Apotheken nahe bei den Kunden und vor allem gesunden Kunden, die nicht zum Arzt gehen", sagte Ettlin.

Der Bundesrat ist einverstanden mit dem Vorstoss, obwohl er befürchtet, dass die Kassen dadurch bedeutend mehr Leistungen vergüten müssen, wie Gesundheitsminister Alain Berset im Rat ausführte. Unkontrollierte Zunahmen von Leistungen wären die Folge.

Der Bundesrat wolle zudem prüfen, ob Apotheken an Früherkennungs- und Präventionsprogrammen sowie bei der Betreuung chronisch Kranker stärker beteiligt werden könnten, versicherte Berset.