(sda) Das Parlament befürwortet den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong. Nach dem Ständerat hat sich am Donnerstag der Nationalrat für die Ratifikation entsprechender Abkommen ausgesprochen. Auch für den AIA mit weiteren Staaten gaben die Räte grünes Licht.

Der Nationalrat stimmte zwölf Bundesbeschlüssen mit deutlicher Mehrheit zu. Dagegen stellte sich die SVP, die den automatischen Informationsaustausch grundsätzlich ablehnt.

Die Abkommen mit Singapur und Hongkong waren letztes Jahr unterzeichnet worden und werden seit Anfang Jahr bereits vorläufig angewendet. Daten werden aber noch nicht ausgetauscht. Erstmals wird es voraussichtlich im Herbst 2019 dazu kommen.

Damit es wegen der Genehmigungsverfahren keine Verzögerung gibt, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament je zwei Beschlüsse zu Singapur und Hongkong: Neben den bilateralen Abkommen den Beschluss, den AIA mit diesen Staaten in Zukunft gestützt auf die multilaterale AIA-Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen.

Weitere Partnerstaaten

Die multilaterale Lösung hat den Vorteil, dass Anpassungen nicht einzeln verhandelt werden müssen. Inhaltlich gleichen sich die Regelungen. Singapur und Hongkong erfüllen aus Sicht des Bundesrates die Anforderungen der OECD bezüglich der Vertraulichkeit und der Datensicherheit im Steuerbereich.

Zum Datenschutz gibt es eine separate Regelung. Zudem bieten sowohl Singapur als auch Hongkong ihren Steuerpflichtigen angemessene Möglichkeiten zur Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schrieb.

Weitere Partnerstaaten

Die Schweiz setzt den AIA seit dem 1. Januar 2018 um. Der Bundesrat will das Netz der Partnerstaaten gestützt auf die multilaterale Vereinbarung erweitern. National- und Ständerat haben sich einverstanden gezeigt, den AIA mit Panama, Anguilla, den Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait und Nauru zu aktivieren.

Mit Ausnahme Panamas handelt es sich um Finanzplätze, die den AIA in nicht wechselseitiger Weise umsetzen. Das bedeutet, dass die Schweiz Kontoinformationen erhält, jedoch keine solchen liefert.

Schliesslich soll eine Lücke im räumlichen Anwendungsbereich des AIA mit den Niederlanden geschlossen werden. Deren Überseegemeinden - die Karibikinseln Bonaire, Saint Eustatius und Saba - sind nicht vom AIA-Abkommen mit der EU abgedeckt. Wie bei Panama soll der AIA reziprok durchgeführt werden.