(sda) Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Wintersession abgeschlossen. 15 Vorlagen kamen parlamentarisch unter Dach und Fach. Eine Verfassungsbestimmung zu den Wahlverfahren in den Kantonen wurde im Nationalrat bachab geschickt.

Die mit Standesinitiativen aus Uri und Zug verlangte Verfassungsänderung hätte den Kantonen freie Hand hätte geben sollen bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren. Der Nationalrat sagte mit 103 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen Nein. Der Ständerat hingegen hiess die Vorlage mit 29 zu 14 Stimmen bei 0 Enthaltungen gut.

Gutgeheissen wurden:

- mit 110 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Nationalrat) und 26 zu 17 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) eine Änderung im Gleichstellungsgesetz, die verlangt, dass Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten künftig prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen gleich viel Lohn bezahlen;

- mit 141 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung und 36 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen Änderungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, mit denen das Heimatreiseverbot für Flüchtlinge verschärft wird;

- mit 195 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, mit dem Opfer von häuslicher Gewalt und von Stalking besser geschützt werden sollen;

- mit 121 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen und 30 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung der Anti-Rassismusstrafnorm, mit der künftig auch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe stehen;

- mit 194 zu 1 Stimme bei 0 Enthaltungen und 41 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Anpassung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung mit der die Zulassungsbeschränkung für Ärzte bis Mitte 2021 verlängert wird,

- mit 137 zu 54 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das Bundesgesetz über die Änderung der Wiedergutmachungsregelung, mit dem es für Täterinnen und Täter schwieriger wird, sich von einer Strafe freizukaufen;

- mit 192 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Genehmigung der Magglinger Konvention, des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben;

- mit 197 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten, mit dem systemrelevante Banken gezwungen werden, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen;

- mit 195 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Änderung im Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen, mit der die Bürgschaftslimite für KMU von einer halben auf eine Million Franken angehoben wird. Mit 155 zu 39 Stimmen bei 1 Enthaltung und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen verabschiedet wurde eine zweite Anpassung im selben Gesetz, mit der Bürgschaftshilfen und Zinskostenbeiträge in Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum abgeschafft werden;

- mit 85 zu 71 Stimmen bei 39 Enthaltungen und 39 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen das neue Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Sambia;

- mit 130 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 41 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Änderung im Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Ecuador;

- mit 133 zu 56 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Singapur über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten sowie mit 132 zu 54 Stimmen bei 9 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten;

- mit 189 zu 1 Stimme bei 0 Enthaltungen und 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht, mit der die Zahl der Stellen für Richterinnen und Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgericht von zwei auf drei Vollzeitstellen erhöht werden kann.