Die Abkommen entsprechen dem Musterabkommen der OECD und tragen dem OECD-Projekt gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen (BEPS) Rechnung, wie Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) sagte. Zu den Neuerungen gehören Abkommensmissbrauchsklauseln. Weiter wird der Informationsaustausch auf Anfrage nach dem aktuellen international geltenden Standard geregelt.
Das Dba mit Brasilien hiess der Ständerat mit 40 Ja zu einer Gegenstimme gut, das geänderte Protokoll mit dem Vereinigten Königreich wurde einstimmig angenommen. Dieses war bereits in der vorberatenden Kommission unbestritten.
Eine Diskussion hat es gemäss Bischof jedoch zum neuen Abkommen mit Brasilien wegen der Korruption gegeben. Die Kommission sei sich bewusst, dass die Korruptionsfreiheit in Brasilien nicht auf gleichen Niveau sei wie in der Schweiz. Brasilien sei jedoch der weitaus wichtigste Handelspartner Südamerikas. Deswegen habe sich die Kommission für das Abkommen entschieden.
Auch Finanzminister Ueli Maurer unterstrich die Wichtigkeit des Abkommens für die Schweizer Exportwirtschaft, aber auch für Investitionen aus dem südamerikanischen Land in der Schweiz. In beiden Abkommen würden zudem die internationalen Standards aufgenommen. Dies sei wichtig für die Rechtssicherheit.
Den Abkommen stimmte der Ständerat als Zweitrat zu. Diese sind nun bereit für die Schlussabstimmungen.