Der Ständerat wollte dies in dass Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen schreiben. Das sei jedoch aus bürokratisch-technischen Gründen abzulehnen, sagte Corrado Pardini (SP/BE) am Donnerstag namens der Kommissionsmehrheit.
Auch inländische Produkte hätten Bestandteile, die im Ausland eingekauft und in ein Schweizer Produkt eingebaut worden seien - es sei unklar, wie dies in der Praxis gehandhabt werden solle. Zudem sei nicht sicher, ob dies mit WTO-Abkommen vereinbar sei. Der Rat folgte mit 105 Ja-Stimmen zu 70 Nein-Stimmen bei 9 Enthaltungen dieser Argumentation und lehnte den Zusatz ab.
Begrüsst wurde im Rat, dass im Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen verschiedene Kriterien für die Vergabe festgehalten werden, so neben dem Preis beispielsweise auch Qualität, Verlässlichkeit, Kundendienst, Lieferbedingungen und weiteres mehr.
Dass bei Beschaffungen nicht nur der Preis, sondern auch andere Kriterien berücksichtigt würden, sei ein Paradigmenwechsel, sagte Finanzminister Ueli Maurer. So würden die hohen Lohnkosten in der Schweiz mit Stärken wie Verlässlichkeit und Qualität aufgewogen.
Arbeitsbedingungen am Leistungsort
Der Nationalrat befasste sich auch mit der Frage, ob bei Bundesaufträgen im Inland die Arbeitsrechtsbestimmungen des Unternehmenssitzes oder des Ausführungsortes gelten sollen.
In jedem Kanton würden unterschiedliche Regeln gelten, sagte Sylvia Flückiger (SVP/AG). Deshalb könne, wer für Föderalismus sei, nur für das Leistungsortprinzip stimmen. Nur mit diesem könnten gleich lange Spiesse geschaffen werden, pflichtete Jacqueline Badran (SP/ZH) bei.
Beat Walti (FDP/ZH) argumentierte namens der Minderheit, dass es zu weniger Bürokratie für die Unternehmen führe, wenn die am Herkunftsort geltenden Regeln angewendet würden. Mit 155 Ja-Stimmen zu 26-Nein-Stimmen entschied sich der Nationalrat für das Leistungsortsprinzip. Dies sei geltendes Recht und habe sich sehr bewährt, sagte Pardini.
Organisationen der Arbeitsintegration
Umstritten war die Frage, ob Organisationen der Arbeitsintegration wie Caritas vom Gesetz ausgenommen werden sollen. Dieses sieht vor, dass Aufträge an Behinderteninstitutionen, Wohltätigkeitseinrichtungen und Strafanstalten ausgeschlossen werden. Der Nationalrat will ergänzen, dass auch Organisationen der Arbeitsintegration ausgenommen werden, der Ständerat lehnt es ab.
Es gebe keinen ersichtlichen Grund, diese anders zu behandeln, sagte Badran. Maurer warb vergebens für den Bundesratsentwurf. Dieser sei mit den Kantonen abgesprochen, welche für die Arbeitsintegration zuständig seien. Sie plädierten dafür, dass sie frei seien und dies nicht auf Bundesebene geregelt werden solle.
Der Nationalrat blieb mit 104 Ja-Stimmen zu 79 Nein-Stimmen bei seinem Entscheid, die Organisationen der Arbeitsintegration vom Gesetz auszunehmen.
Stromproduktion dem Gesetz unterstellt
Entschieden hat der Nationalrat zudem, dass die Stromproduktion dem Gesetz unterstellt werden soll. Der Ständerat hatte eine Ausnahme beschlossen. Eine Minderheit forderte eine solche auch im Nationalrat. Sylvia Flückiger argumentierte, dass damit die Branche von regulatorischen Fesseln hätte befreit werden könne.
Finanzminister Ueli Maurer entgegnete, dass die Strommarktliberalisierung im Strommarktgesetz geklärt werden müsse. Er erinnerte auch daran, dass es gegen internationale Verpflichtungen verstossen würde, wenn die Stromproduktion vom Beschaffungsrecht ausgenommen würde. Der Nationalrat folgte ihm mit 113 Ja-Stimmen zu 54-Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Im Gesetzesentwurf bleiben weiteren Differenzen bestehen. So lehnte der Nationalrat den Änderungsvorschlag des Ständerats und den Einzelantrag von Barbara Gysi (SP/SG) ab, die Bundespensionskasse Publica dem Beschaffungsgesetz zu unterstellen.
Zudem will die grosse Kammer im Gegensatz zum Ständerat, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Die Unterlagen will der Bundesrat der Geheimhaltung unterstellen.
Regeln für riesigen Markt
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Die Totalrevision des Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Im gleichen Zug wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen.
Vor allem für die Kantone hat die Regelung grosse Bedeutung: Das jährliche Volumen der Zahlungen im Beschaffungswesen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt. 80 Prozent davon stammen von Kantonen und Gemeinden.