(sda) Für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und weitere vom Bund erhobene Abgaben sollen einheitliche Verzugs- und Vergütungszinsen gelten. Dies hat das Parlament entschieden. Der Nationalrat hat am Dienstag noch eine Änderung des Ständerats genehmigt.

So soll der Referenzzinssatz nicht fest an die Marktentwicklung angebunden werden, wie dies Motionär Matthias Jauslin (FDP/AG) ursprünglich gefordert hatte. Der Nationalrat folgte dem Ständerat mit 118 zu 65 Stimmen.

Des Ständerat war der Meinung, dass eine Anbindung des Referenzzinssatzes an die Marktentwicklung insbesondere beim Verzugszins nicht sinnvoll sei. Dies könne zur Folge haben, dass säumige Schuldner ausstehende Steuerforderungen erst am Schluss begleichen, sprich nach den übrigen, höher zu verzinsenden Forderungen. Diese systematische Schlechterstellung des Fiskus sei mit Mindereinnahmen verbunden und deshalb nicht gerechtfertigt.

Eine Minderheit der Rechtskommission des Nationalrats befürchtete derweil eine Entwicklung in die falsche Richtung, wenn der Referenzzinssatz nicht an die Marktentwicklung angebunden werde. Heute lägen die Verzugszinsen bei der direkten Bundessteuer bei 3 Prozent, bei der Mehrwertsteuer bei 4 Prozent und bei der Stempelabgabe, der Tabak- und Biersteuer, Verrechnungs- und Automobilsteuer sogar bei 5 Prozent.

"Wir befürchten eine Harmonisierung nach oben - also, dass alle Zinsen bei 5 Prozent liegen werden und nicht bei 3 Prozent, wo wir sie gerne hätten", sagte der Zuger SVP-Politiker Thomas Aeschi im Rat. Die Lösung habe Fabio Regazzi (CVP/TI), der mit einer parlamentarischen Initiative die Anbindung des Verzugszinssatzes an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze fordert. Der Antrag, die abgeänderte Motion daher abzulehnen, fand im Rat jedoch kein Gehör.

Auch Finanzminister Ueli Maurer sah keinen Grund, die Vorstösse abzulehnen. Der Bundesrat werde die abgeänderte Motion in einem Gesamtpaket mit der parlamentarischen Initiative von Regazzi behandeln. Ziel sei, keine aus heutiger Sicht überhöhte Zinsen zu haben. Eine Anpassung an die Marktverhältnisse sei mit beiden Vorstössen gegeben.