(sda) Bundesangestellte sollen künftig einen angemessenen Teil der Entschädigungen für Nebenbeschäftigungen an die Bundeskasse abgeben müssen. Dies fordert eine an den Bundesrat überwiesene Motion.

Mit dem Vorstoss wollte Peter Keller (SVP/NW) ursprünglich erreichen, dass Bundesangestellte Entschädigungen, welche sie in Zusammenhang mit ihrer Anstellung beim Bund bekommen, vollumfänglich an die Bundeskasse abgeben müssen. Der Nationalrat stimmte dem Ansinnen im Februar 2018 zu.

Der Ständerat änderte den Vorschlag in der Herbstsession dahingehend ab, dass Bundesangestellte nur einen angemessenen Teil solcher Entschädigungen abgeben müssen. Der Nationalrat nahm diese Version nun stillschweigend an.

Der Bundesrat ist dagegen, dass die Entschädigungen vollumfänglich abgegeben werden müssen. Nebentätigkeiten seien mit Zusatzaufwand und -einsatz verbunden und würden oft eine nicht zu unterschätzende zusätzliche Verantwortung mit sich bringen, hielt er in der Stellungnahme auf die Motion fest. Es sei zudem zunehmend schwierig, gewillte Personen zu finden, welche solche zusätzlichen Aufgaben übernehmen.

Zur Diskussion stehen Entschädigungen für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen. Als Beispiel führte Keller den Direktor des Bundesamts für Sport an. Dieser erhalte für seine Funktion als Arbeitgebervertreter des Bundes bei der Pensionskasse Publica 36'000 Franken Entschädigung, welche er vollumfänglich behalte.