Das möchte der Nationalrat verhindern. Mit 124 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung hat er am Mittwoch eine Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen.
Folgt ihm der Ständerat, muss der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage mit der bisherigen Obergrenze schaffen. Die Befürworter des Vorstosses sehen in einer tieferen Schwelle eine Einschränkung der Freiheit, die Gegner eine wirksame Massnahme gegen Terrorismusbekämpfung.
Die Schweiz sei wegen der zu hohen Schwelle in Verruf geraten, sagte Corrado Pardini (SP/BE). In allen Europol-Berichten zur Terrorismusbekämpfung sei die Überprüfung von Bargeldtransaktionen als eine der wichtigsten Massnahmen gegen Terrorfinanzierung aufgeführt. Es gehe ausschliesslich um die Kassatransaktionen, betonte Pardini. Das seien lediglich 0,012 Prozent der Transaktionen.
Finanzminister Ueli Maurer bestätigte dies: Betroffen seien Einzahlungen von Personen, die keine Bankverbindung mit der betreffenden Bank hätten. Wer ein Bankkonto habe, könne Geld in beliebiger Höhe einzahlen und abheben. Maurer sprach von einem "sehr massvollen Eingriff". Auf die Schwelle von 15'000 Franken habe man sich international nach den Anschlägen vom 11. September 2001 geeinigt.
Die Finma hatte angekündigt, die Schwelle per Anfang 2020 herunterzusetzen. Auslöser war das Länderexamen der Schweiz durch die "Financial Action Task Force" (FATF). Die FATF identifizierte Schwachstellen im Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Deshalb befindet sich die Schweiz in einem "vertieften Folgeprüfprozess".