Der Nationalrat hatte bei der ersten Beratung der Vorlage beschlossen, dass Ärzte und Spitäler ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Verträge mit Anbietern von Medizinprodukten oder Beteiligungen, zum Beispiel an einem Hersteller von Prothesen, sollten in einem Register offengelegt werden müssen.
Der Ständerat lehnte das ab, weil er mit der konkreten Regulierung nicht einverstanden war. Mehr Transparenz wurde aber auch in der kleinen Kammer begrüsst. Die Nationalratskommission hat daher eine neue Tranzparenzregel vorgeschlagen, die sich auf risikoreiche Produkte beschränkt und ohne Register auskommt. Leistungserbringer, Einkäufer und andere Betroffene müssen ihre Kundschaft aber in geeigneter Weise informieren.
Warnung vor "Swiss Finish"
"Wir müssen sicherstellen, dass keine minderwertigen Produkte wie Implantate angewendet werden", sagte Verena Herzog (SVP/TG) am Donnerstag. Die SP unterstützte den Vorschlag ebenfalls. Die Situation werde auch ohne Register besser, sagte Rebecca Ruiz (VD). FDP-Sprecherin Regine Sauter (ZH) warnte vergeblich vor einem "Swiss Finish". Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Kommission mit 122 zu 51 Stimmen zu.
Bereinigt haben die Räte die Integritätsregeln: Das Verbot, ungebührliche Vorteile anzubieten oder anzunehmen, soll nach dem Willen des Nationalrats auch bei Medizinprodukten gelten. Der Ständerat beschloss, dass der Bundesrat Ausnahmen für gewisse Kategorien von Arzneimitteln machen kann. Der Nationalrat stimmte dem zu.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Diese hat mehr Sicherheit für die Patienten zum Ziel. Undichte Silikon-Brustimplantate oder fehlerhafte Hüftprothesen hatten in ganz Europa Zweifel aufkommen lassen an der Kontrolle von Medizinprodukten. Zuletzt hatten die "Implant Files"-Recherchen für Schlagzeilen gesorgt, namentlich zur Bandscheibenprothese Cadisc-L.
Unter Zugzwang
Die Eu reagierte mit einer Verschärfung der Vorschriften. Die Schweiz zieht nach, damit Schweizer Hersteller den Zugang zum EU-Markt behalten. Die gesamten Medizinprodukte-Exporte belaufen sich auf rund 11,5 Milliarden Franken pro Jahr, die Hälfte davon geht in die EU.
In der Schweiz sind um die 1350 Firmen mit zusammen rund 54'500 Arbeitsplätzen in Bereich der Medizinprodukte tätig. Dazu zählen nicht nur Implantate, sondern auch Heftpflaster, Brillen, Rollatoren, Blutdruck-Messgeräte oder Geräte in Arztpraxen. Das Parlament berät die Vorlage unter Zeitdruck. Die Verschärfung muss bis am 5. Mai 2020 in Kraft gesetzt werden können, damit die Äquivalenz mit dem EU-Recht erhalten bleibt.