(sda) Die Kantone sind nicht grundsätzlich gegen eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Sie verlangen aber, dass dabei Pflegeleistungen einbezogen werden. Der Bundesrat muss nun die Grundlagen dafür erarbeiten.

Damit hat in der Nationalrat beauftragt. Er hat am Donnerstag ein entsprechendes Postulat seiner Gesundheitskommission angenommen. Diese hat bereits eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ausgearbeitet. In der Vernehmlassung hatten sich die Kantone mit Vorbehalten einverstanden damit erklärt.

Ein Vorbehalt betrifft die Pflegeleistungen. Deren Einbezug in die aktuelle Vorlage sei nicht möglich, erklärte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Dafür fehlten die Grundlagen. Sie wies bei der Gelegenheit auch darauf hin, dass es nicht darum gehe, die Kantone zu entlasten. Es dürfe keine Verlagerung von Pflegekosten zu den Prämienzahlern geben.

Die Svp lehnte das Postulat ab, weil sie genau das befürchtete. Thomas Aeschi (ZG) warnte vor einer Aufweichung des Föderalismus. Gesundheitsminister Alain Berset wies aber darauf hin, dass es vorerst nur darum gehe, Klarheit und Transparenz zu schaffen. Entscheide würden nicht gefällt.

Mit dem Postulat verlangt der Nationalrat Auskunft über die Kosten, eine Definition und die Stabilisierung der Anteile der verschiedenen Kostenträger an der Pflegefinanzierung und eine Definition der Pflegeleistungen in Abgrenzung zu Betreuungsleistungen.

Zudem sollen Grundlagen geschaffen werden für die Vereinheitlichung der Pflegestufen, die Harmonisierung der Vergütungsregeln und die Schaffung eines nationalen Gremiums für Tarifstrukturfragen in der Pflegefinanzierung.