Die Enhk ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie verfasst Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer geschützten Landschaft gebaut werden soll und diese erheblich beeinträchtigt werden könnte.
Gemäss geltendem Recht gibt die ENHK im Gutachten an, ob die Landschaft ungeschmälert erhalten werden muss oder wie sie geschont werden kann. Namentlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken hat diese Befugnis in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten geführt. Der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder reichte daher die parlamentarische Initiative ein, die Auslöser der Gesetzesänderung ist.
Er kritisierte, demokratisch gewählte Behörden dürften von den Schlussfolgerungen der Natur- und Heimatschutzkommission kaum mehr abweichen. Diese hielten sich oft sklavisch an die Gutachten der ENHK, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Die Behörden erhielten mit der Gesetzesänderung jenen Ermessensspielraum zurück, den sie schon immer gehabt hätten.
Künftig soll deren Gutachten nur noch eine von mehreren Entscheidgrundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen sein. Damit werde die Rechtssicherheit in den Bewilligungsverfahren gestärkt, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Laut Umweltministerin Simonetta Sommaruga wird das bereits heute so gehandhabt. Bei der Änderung handle sich daher um eine Präzisierung.
Ein Anliegen der parlamentarischen Initiative ist bereits mit dem neuen Energiegesetz erfüllt worden. Darin wird erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zugewiesen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.