(sda) Wenn Asbestopfer erkranken, ist die Verjährungsfrist für Schadenersatzklagen meist schon abgelaufen. In diesen Fällen soll die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) helfen. Doch die Spendengelder lassen auf sich warten.

Insgesamt wurden bisher 12 Millionen Franken gespendet, wie es in der schriftlichen Antwort des Bundesrats auf eine Frage aus der Fragestunde im Nationalrat heisst. Von Verbänden und Unternehmen seien 30 Millionen Franken zugesichert worden.

Namhafte Beiträge stammen vom Verband öffentlicher Verkehr und vom Schweizerischen Versicherungsverband. Die Stiftung EFA stehe im Dialog mit Wirtschaft und Politik, um von weiteren Branchen Mittel zu erhalten, heisst es in der Antwort.

Bis 2025 dürften insgesamt rund 100 Millionen Franken nötig sein, um den Bedarf zu decken. Der Bundesrat erinnert daran, dass das Geld gemäss der Übereinkunft des Runden Tisches Asbest von der Wirtschaft kommen sollte.

Der Runde Tisch war im Zusammenhang mit der Diskussion über die Verlängerung der Verjährungsfristen ins Leben gerufen worden. Nach der Gründung der Stiftung verzichtete das Parlament auf eine "Lex Asbest" für bereits verjährte Fälle.