Die Räte konnten sich bis zum Schluss nicht auf Transparenzregeln einigen. Der Nationalrat will, dass Ärzte und andere Personen, die Heilmittel verschreiben oder abgeben, ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Zunächst sollte ein Register für einschlägige Beteiligungen oder Mandate eingeführt werden.
Warnung vor "Swiss Finish"
Nachdem sich der Ständerat dagegen ausgesprochen hatte, beschloss die grosse Kammer eine Deklarationspflicht ohne Register. Doch auch diese Lösung lehnte der Ständerat ab. Am Dienstag hat der Nationalrat jedoch an seiner Transparenzregel festgehalten. Es sei an der Zeit, die Deklaration von Interessenbindungen im Gesetz zu verankern, sagte Kommissionssprecherin Bea Heim (SP/SO).
Regine Sauter (FDP/ZH) warnte vor einem "Swiss Finish". Die Transparenz werde nicht zu mehr Sicherheit führen, sagte sie. Mit der Mehrheit von einer Stimme folgte ihr der Rat zunächst. Nach einem Ordnungsantrag wurde die Abstimmung wiederholt. Dabei hielt der Nationalrat mit 94 zu 85 an seiner Lösung fest. Damit wird die Änderung des Heilmittelgesetzes ein Fall für die Einigungskonferenz.
Grosser Markt
Die Vorlage hat mehr Sicherheit für die Patientinnen und Patienten zum Ziel. Undichte Silikon-Brustimplantate oder fehlerhafte Hüftprothesen hatten in ganz Europa Zweifel aufkommen lassen an der Kontrolle von Medizinprodukten. Die EU reagierte mit einer Verschärfung der Vorschriften.
Die Schweiz zieht nach, damit Schweizer Hersteller den Zugang zum EU-Markt behalten. Die gesamten Medizinprodukte-Exporte belaufen sich auf rund 11,5 Milliarden Franken pro Jahr, die Hälfte davon geht in die EU. In der Schweiz sind um die 1350 Firmen mit zusammen rund 54'500 Arbeitsplätzen in Bereich der Medizinprodukte tätig.
Die Verschärfung muss bis am 5. Mai 2020 in Kraft gesetzt werden können, damit die Äquivalenz mit dem EU-Recht erhalten bleibt.