Er hat es am Dienstag abgelehnt, eine 2014 angenommene Motion abzuschreiben. Diese betrifft Erwerbstätige, die in der Kindheit oder in der Jugend einen Unfall hatten und wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden. Wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist, zahlt die Berufsunfallversicherung keine Taggelder. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen.
Mit der Motion verlangte das Parlament vom Bundesrat, die Rechtslücke zu schliessen. Dieser kommt in einem Bericht zum Schluss, dass es dafür keine überzeugende Lösung gibt. Ein Problem sieht er in der Schwierigkeit zu beweisen, dass der Jugendunfall die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ist.
Weiter macht der Bundesrat geltend, eine Regelung würde eine Ausnahme zum Rückwärtsversicherungsverbot bedingen. Es würden Folgen eines Ereignisses versichert, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet hat, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz bestand. Der Bundesrat warnt vor neuen Ungerechtigkeiten, Systemwidrigkeiten und administrativem Mehraufwand.
Sozialminister Alain Berset bestritt im Nationalrat nicht, dass es zu stossenden Fällen kommen kann. Arbeitsunfähigkeit wegen eines Unfalls als Kind oder als Jugendlicher bedeute aber nicht zwingend Sozialhilfe. Nach OR sei der Arbeitgeber während einer gewissen Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Gesamtarbeitsverträge sähen darüber hinausgehende Regelungen vor.
Die Mehrheit des Nationalrats liess sich von diesen Argumenten nicht überzeugen. Mit 92 zu 84 Stimmen lehnte der Rat die Abschreibung der Motion ab. Eine parlamentarische Initiative, die das Anliegen neu aufnehmen sollte, lehnte er in der Folge ab.