(sda) Der Bundesrat soll die Regeln unter die Lupe nehmen, mit welchen ein Mietzins bestimmt wird. Der Ständerat verlangt von ihm einen ausgewogenen Entwurf, welcher die Mietzinsgestaltung den heutigen Gegebenheiten anpasst.

Der Ständerat hat am Mittwoch einer Motion seiner Rechtskommission stillschweigend zugestimmt. Damit sollen die Regeln vereinfacht und die Situation für sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermietende verbessert werden.

Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI) sagte im Rat, es seien zahlreiche Vorstösse zum Thema Mietzinsgestaltung hängig. Die Kommission erachte es jedoch nicht als sinnvoll, an einzelnen Schrauben zu drehen. Zudem sei angezeigt, dass der Bundesrat die Fäden in der Hand halte. Der Bundesrat solle ein "ausgewogenes Projekt aufzugleisen".

Der Bundesrat ist damit einverstanden. Es sei ein sehr sensibles Thema, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat. Die geltenden Bestimmungen seien bereits seit dem Jahr 1990 in Kraft. Seither hätten sich die Verhältnisse jedoch geändert. Es sei daher an der Zeit, diese zu überprüfen und Vorschläge auszuarbeiten.

Zugunsten der Kommissionsmotion hat der Neuenburger SP-Ständerat Didier Berberat eine eingereichte Motion zurückgezogen. Er wollte damit Bedingungen aus dem Gesetz kippen, welche erfüllt werden müssen, damit ein Mietzinses angefochten werden kann - etwa eine persönliche oder familiäre Notlage.

Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.