Die grosse Kammer verlangte, dass Ärzte und andere Personen, die Heilmittel verschreiben oder abgeben, ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Der Ständerat lehnte das über alle Beratungsrunden hinweg ab. Auch in der Einigungskonferenz, die wegen dem letzten Streitpunkt eingesetzt werden musste, fand die Transparenzregel keine Mehrheit.
Der Ständerat stimmte deren Antrag am Mittwoch ohne Gegenstimme zu. Entscheidend sei, dass am Ende der Session ein Resultat vorliege, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Dies ist der Fall, wenn auch der Nationalrat dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmt.
Die Vorlage hat mehr Sicherheit für die Patientinnen und Patienten zum Ziel. Undichte Silikon-Brustimplantate oder fehlerhafte Hüftprothesen hatten in ganz Europa Zweifel aufkommen lassen an der Kontrolle von Medizinprodukten. Die EU reagierte mit einer Verschärfung der Vorschriften.
Die Schweiz zieht nach, damit Schweizer Hersteller den Zugang zum EU-Markt behalten. Die gesamten Medizinprodukte-Exporte belaufen sich auf rund 11,5 Milliarden Franken pro Jahr, die Hälfte davon geht in die EU. In der Schweiz sind um die 1350 Firmen mit zusammen rund 54'500 Arbeitsplätzen in Bereich der Medizinprodukte tätig.
Die Verschärfung muss bis am 5. Mai 2020 in Kraft gesetzt werden können, damit die Äquivalenz mit dem EU-Recht erhalten bleibt.