(sda) Der Ständerat will strafrechtliche Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung zusammen mit präventiven Massnahmen behandeln. Er hat am Mittwoch einen Vorstoss der FDP-Fraktion begraben, der vorsah, im Strafgesetzbuch eine Terrorismusstrafnorm aufzunehmen.

Im neuen Artikel hätten auch Strafen für Terrorismuspropaganda sowie für Vorbereitungshandlungen geregelt werden sollen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) hält es jedoch nicht für zielführend, dazu eine zusätzlichen Vorlage auszuarbeiten.

In der Kommission sei der grosse Handlungsbedarf erkannt worden, sagte Sprecher Josef Dittli (FDP/UR) im Rat. Allerdings halte sie auch die präventiven Massnahmen für zentral.

Sie wolle daher die Beratung über strafrechtliche Bestimmungen gemeinsam mit der Vorlage über ein neues Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus behandeln. Die Vorlage werde voraussichtlich im dritten Quartal des laufenden Jahres vorliegen.

Die Frage nach der Bestrafung von terroristischen Handlungen sowie die dazugehörenden Artikel im Strafgesetzbuch würden zudem im Rahmen des Übereinkommen des Europarates über die Terrorismusbekämpfung behandelt. Sie schickte daher die parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion bachab.