Der Bundesrat hatte sich mit dem Auftrag einverstanden gezeigt. Die Kantone und die Krankenversicherer tauschten bereits im Bereich der Prämienverbilligung Daten aus, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss.
Folglich sei er einverstanden, den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und den Krankenversicherern zu erleichtern. Zu diesem Zweck schaffe er die für diesen elektronischen Datenaustausch erforderlichen gesetzlichen Grundlagen, wobei er den Schutz der Interessen der Versicherten gewährleiste.
Da die Versichererverbände keinen Zugriff auf die persönlichen Versichertendaten haben dürften, müssten sie vom Datenaustausch ausgeschlossen werden. Über die Motion muss noch der Ständerat befinden.