(sda) Der Nationalrat will keine neue Regelung schaffen für Atomkraftwerke, die längere Zeit keinen Strom produzieren. Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Beat Flach (GLP/AG) abgelehnt.

Flach forderte, dass für ein AKW, welches zwei Jahre oder mehr keinen Strom produziert, die Betriebsbewilligung ausgesetzt wird. Wären die Voraussetzungen wieder erfüllt, könnte der Eigentümer um die Erneuerung der Betriebsbewilligung ersuchen.

Anlass für den Vorstoss war das AKW Benznau I, das über zwei Jahre lang still stand. Auf diese Situation sei das Gesetz nicht zugeschnitten, argumentierte Flach. Die Betriebsbewilligung sei unbefristet. Theoretisch könnte ein AKW also nach zehn Jahren wieder in Betrieb genommen werden.

Die sicherheitstechnische Überprüfung würde sich dabei auf die Mängel konzentrieren, die Anlass zum Stillstand gegeben hätten. Nach langem Stillstand drohten jedoch Schäden. Für eine Wiederinbetriebnahme wäre eine umfassende Beurteilung der Betriebstüchtigkeit nötig.

Die Befürworter wiesen darauf hin, dass auch Frankreich eine solche Regelung kenne. Die Mehrheit sah aber keinen Handlungsbedarf. Hansjörg Knecht (SVP/AG) sagte im Namen der Kommission, die Sicherheit werde laufend überprüft. Die heutigen Regeln garantierten, dass auch bei längerem Stillstand kein Risiko bestehe. Der Rat lehnte die Initiative mit 119 zu 63 Stimmen ab. Diese ist damit vom Tisch.