Die Mehrheit in beiden Räten befand, angesichts der bereits bestehenden und gut genutzten Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige gebe es keinen Grund, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Zudem seien Steueramnestien generell problematisch, da sie den Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzten und negative Auswirkungen auf die Steuermoral hätten.
Der Kanton Freiburg forderte eine gesetzliche Grundlage, damit hinterzogene Vermögenswerte in einem einfachen Verfahren nachträglich deklariert werden können - nicht gratis, aber mit genügenden Anreizen. Er begründete das damit, das bei der letzten Steueramnestie im Jahr 1969 im Kanton Freiburg Vermögen in Höhe von rund 334 Millionen Franken der Besteuerung zugeführt werden konnten.