(sda) Die heutige Stückelung der Banknoten im Wert von 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken wird nicht gesetzlich verankert. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat eine Standesinitiative des Kantons Zug abgelehnt.

Der Entscheid fiel mit 118 zu 55 Stimmen. Die Gegner der Initiative argumentierten, es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) an der heutigen Stückelung etwas ändern wolle. Die neue, derzeit erscheinende Banknotenserie beweise vielmehr das Gegenteil.

Es bestehe kein Handlungsbedarf, sagte Kommissionssprecher Christian Lüscher (FDP/GE). Und wenn es nicht nötig sei, tätig zu werden, sollte das Parlament darauf verzichten.

Der Kanton Zug sieht das anders. Bargeld gelte heute zuweilen schon fast als etwas Kriminelles, schrieb er zur Begründung des Vorstosses. Werde die Kompetenz für die Stückelung auf den Gesetzgeber übertragen, erschwere das die Schwächung oder die Abschaffung des Bargelds. Thomas Aeschi (SVP/ZG) wies auf den internationalen Druck hin, unter dem das Bargeld zunehmend stehe.