Heiratsstrafe: Die Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren soll beseitigt werden, sowohl bei den Steuern als auch bei den Sozialversicherungen. Das fordert der Nationalrat. Mit 102 zu 74 Stimmen bei 1 Enthaltung hat er eine Standesinitiative des Kantons Aargau angenommen. Damit setzt er ein weiteres Zeichen gegen die Heiratsstrafe. Nun ist erneut der Ständerat am Zug, der die Standesinitiative abgelehnt hatte. Zur Abschaffung der Heiratsstrafe liegt dem Parlament bereits ein Gesetzesentwurf des Bundesrates vor. Diese ist aber sistiert, weil noch unklar ist, wie es nach dem Bundesgerichtsentscheid zur Volksinitiative der CVP weitergeht. Das Bundesgericht hatte die Abstimmung aufgehoben, weil die Verwaltung im Vorfeld falsche Zahlen geliefert hatte.
Rehabilitierung: Am 9. November 1932 schossen in Genf Angehörige der Schweizer Armee auf Demonstranten und Passanten. Sieben im Zusammenhang mit den Ereignissen verurteile Demonstranten werden nicht rehabilitiert. Das Parlament hat es abgelehnt, die Strafurteile aufzuheben. Nach dem Ständerat sprach sich auch der Nationalrat gegen eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Genf aus. Die Grüne Lisa Mazzone sprach von einem "Trauma". Eine Rehabilitierung würde es erlauben, mit der Geschichte Frieden zu machen. Die Mehrheit folgte jedoch der vorberatenden Kommission. Diese argumentierte, dass das Strafurteil damals korrekt zu Stande gekommen sei.
Steuern: Der Nationalrat will den Kantonen keine allgemeine Steueramnestie erlauben. Er hat als Zweitrat eine Standesinitiative des Kantons Freiburg abgelehnt, mit 102 zu 75 Stimmen. Die Initiative ist damit vom Tisch. Die Mehrheit in beiden Räten befand, angesichts der bereits bestehenden und gut genutzten Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige gebe es keinen Grund, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Zudem seien Steueramnestien generell problematisch, da sie den Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzten und negative Auswirkungen auf die Steuermoral hätten.
Banknoten: Die heutige Stückelung der Banknoten im Wert von 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken wird nicht gesetzlich verankert. Der Nationalrat hat als Zweitrat eine Standesinitiative des Kantons Zug abgelehnt. Der Entscheid fiel mit 118 zu 55 Stimmen. Die Gegner argumentierten, es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Nationalbank an der heutigen Stückelung etwas ändern wolle. Der Kanton Zug argumentierte, dass der Druck zur Schwächung oder Abschaffung des Bargeldes steige.