(sda) Die Revision des Sozialversicherungsrechts könnte bald unter Dach sein. Bei der zweiten Beratung ist der Ständerat am Montag mit einer Ausnahme dem Nationalrat gefolgt. Nur bei der Sistierung von Versicherungsleistungen verbleibt noch eine kleine Differenz.

In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat beschlossen, dass die Renten oder Taggelder zwingend sistiert werden müssen, wenn sich jemand im Strafvollzug befindet. Damit ist die grosse Kammer leicht strenger als Bundesrat und Ständerat. Diese sehen im Gesetzestext mit einer Kann-Formulierung vor, dass lediglich die Möglichkeit für dieses Aussetzen bestehen soll.

Der Ständerat hält stillschweigend an dieser Option fest. Mit dieser einen Differenz muss sich nun noch einmal der Nationalrat befassen.

Ansonsten ist das Gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bereinigt. Es gilt für die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Ergänzungsleistungen, die Kranken- und Militärversicherung, das Erwerbsersatzgesetz und die Familienzulagen. Ausnahme ist die berufliche Vorsorge.

Das Gesetz wird seit der Einführung 2003 zum ersten Mal revidiert. Kern der Revision sind schärfere Regeln gegen Versicherungsmissbrauch. Beide Räte stimmten beispielsweise dem Grundsatz zu, dass Personen, die sich mit unwahren Angaben Versicherungsleistungen erschleichen, die Mehrkosten von Observationen tragen müssen.