(sda) Bundesratsmitglieder sollen nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt nicht sofort Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die einen engen Bezug zu ihrem ehemaligen Departement haben oder wichtige Aufträge des Bundes erhalten. Für solche Mandate soll eine Wartefrist eingeführt werden.

Der Nationalrat hat am Montag mit 109 zu 58 Stimmen eine parlamentarische Initiative seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) angenommen. Darüber muss noch der Ständerat befinden. Seine Kommission hat sich dagegen ausgesprochen.

Über eine Karenzfrist wird seit Jahren diskutiert. Ausgelöst hatte die Debatte der ehemalige Verkehrs- und Umweltminister Moritz Leuenberger, der kurz nach seinem Rücktritt aus der Landesregierung beim Baukonzern Implenia Verwaltungsrat geworden war.

Eine Vorlage für die Einführung einer Wartefrist scheiterte damals am Ständerat. Nun hat die SPK des Nationalrates einen neuen Anlauf genommen. Eine Frist nennt die Initiative nicht: Die Karenzfrist sei "auf eine vernünftige Zeit zu beschränken", heisst es. Stimmen beide Räte der Initiative zu, kann die Kommission eine Gesetzesregelung ausarbeiten.

In jüngster Zeit habe sich gezeigt, dass es nach wie vor an Sensibilität fehle, sagte Kommissionssprecher Thomas Burgherr (SVP/AG). Namen nannte er nicht. Zu reden gaben vor kurzem die Verwaltungsratsmandate der ehemaligen Bundesrätin Doris Leuthard bei Coop und Bell.

Gegen eine Regelung sprach sich Hansjörg Brunner (FDP/TG) aus. Von Bundesratsmitgliedern könne das nötige Fingerspitzengefühl erwartet werden, argumentierte er. Ausserdem gebe es heute schon einen Verhaltenskodex.