(sda) Die legale Ausreise ins Heimatland soll nicht mehr vor der Vollstreckung einer Strafe schützen. Das bestimmt ein Zusatzprotokoll zum Europäischen Überstellungsübereinkommen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat zugestimmt.

Heute ermöglicht das Abkommen im Ausland verurteilten Personen, auf Wunsch die Strafe im Heimatland zu verbüssen. Damit soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefördert werden. Der Strafvollzug im Heimatland ist auch gegen den Willen der verurteilten Person möglich, wenn diese aus dem Urteilsstaat geflohen ist oder das Land nach Verbüssung der Strafe ohnehin verlassen müsste.

Dank des Zusatzprotokolls sollen neu Urteile auch dann im Heimatstaat vollstreckt werden können, wenn die verurteilte Person legal dorthin ausgereist ist. Voraussetzung ist, dass der oder die Betroffene weiss, dass ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist. Ebenfalls möglich ist der Vollzug im Heimatland bei Landesverweisungen, Aus- oder Wegweisungen, auch wenn die betroffene Person keine Stellungnahme dazu abgibt.

Damit solle verhindert werden, dass eine strafbare Handlung straflos bleibe, erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Dieses Risiko bestehe vor allem, wenn ein Staat seine eigenen Staatsangehörigen nicht ausliefere.

Die Schweiz hatte das Änderungsprotokoll im November 2017 unterzeichnet. Dieses war im Ständerat unbestritten. Die kleine Kammer folgte dem Antrag ihrer vorberatenden Kommission oppositionslos.