(sda) Der Bund muss aufzeigen, mit welchen Massnahmen Programmvereinbarungen wie etwa im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen vereinfacht werden können. Dabei soll ersichtlich werden, welches Synergiepotenzial für Bund und Kantone erzielt werden kann.

In Programmvereinbarungen regeln Bund und Kantone gemeinsame Vorgaben und Regelungen für einzelne Programme. So sind etwa die Programme "Schutzwald", "Waldbiodiversität" und "Waldbewirtschaftung" in die Programmvereinbarung "Wald" zusammengefasst.

Diese Zusammenführungen gewähren gemäss Bundesrat den Kantonen mehr Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel und dienen dem Bund dazu, die Effizienz bei der Gewährung von Bundesbeiträgen sicherzustellen. Aus Sicht der Kantone seien die Angaben des Bundes jedoch zu detailliert im Verhältnis zu dessen Kostenbeteiligung, führte etwa Thomas Egger (CVP/VS) namens der vorberatenden Finanzkommission aus.

In einem Bericht des Bundesrates sei bestätigt worden, dass der administrative Aufwand der Programmvereinbarung sowohl für Verbund und für Kantone hoch sei, ergänzte Kommissionssprecherin Ursula Schneider Schüttel (SP/FR). So sei etwa in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Wald, Biodiversität und Wildtiere sowie Gefahrenprävention der administrative Aufwand sowohl für den Bund als auch für die Kantone teilweise hoch.

Der Bundesrat soll daher nun aufzeigen, wie der Vollzug der Programmvereinbarungen vereinfacht werden und Doppelspurigkeiten vermieden werden könnten. Der Rat folgte der Idee am Dienstag mit 183 zu 2 Stimmen. Damit muss der Bundesrat nun darlegen, ob und wie solche Programmvereinbarungen vereinfacht werden können.

Der Bundesrat lehnte das Postulat ab. Gerade im Umweltbereich sei genau dies gemacht worden, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Die Programmvereinbarungen seien auf Verbesserungspotential überprüft worden und diese seien umgesetzt worden. Zudem würden die Verhandlungen mit den Kantonen für die nächsten Programmvereinbarungen laufen. Ein Bericht mache daher keinen Sinn.