Ausgelöst wurden die Gesetzgebungsarbeiten durch den Befund, dass das Ziel einer Mindestausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Mittels beim Ressourcenausgleich klar übertroffen wird. Der Kanton Jura als ressourcenschwächster Kanton erreichte 2018 einen Indexstand von 88,3 Punkten.
In der Praxis bedeutet das, dass die Nehmerkantone mehr Geld erhalten als vorgesehen, während die Geberkantone zu viel bezahlen. Das hat in den vergangenen Jahren immer wieder für böses Blut gesorgt. In der Innerschweiz waren bereits Boykottdrohungen laut geworden.
Mit dem NFA-Kompromiss wird der Missstand teilweise korrigiert. Die Geberkantone werden entlastet, indem die Mindestausstattung schrittweise auf 86,5 Prozent gesenkt wird. Dieser Wert liegt in der Mitte zwischen der einst angestrebten und der tatsächlich erreichten Mindestausstattung. Er wird künftig nicht mehr alle vier Jahre ausgehandelt, sondern zur gesetzlich garantierten Grösse.
Auch der Bund spart mit der Senkung der Mindestausstattung Geld. Der Kompromiss sieht aber vor, dass die rund 280 Millionen Franken im System bleiben. Die eine Hälfte dieses Betrags soll während einer Übergangszeit zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet werden, die wegen der Reform auf hunderte Millionen Franken verzichten müssen. Mit der anderen Hälfte wird der soziodemografische Ausgleich aufgestockt.
Aus dieser Kasse werden die besonderen Lasten der städtischen Zentren abgegolten, aber nur zu einem geringen Teil. Mit den zusätzlichen 140 Millionen Franken ab 2022 soll die Abgeltung verbessert werden. Im Nationalrat hatten die Bergkantone vergeblich versucht, einen Teil dieses Betrags für sich abzuzweigen. Die Mehrheit hielt am Kompromiss fest.
Zuletzt galt es noch eine formelle Koordinationsbestimmung zur AHV-Steuervorlage zu bereinigen. Diese ist am 19. Mai an der Urne angenommen worden. Nun ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Session. Die Kantone Jura und Wallis hatten den Kompromiss zwar abgelehnt. Ein Referendum zeichnet sich aber nicht ab.