(sda) Das Parlament will die Regeln zum Umgang mit Amtshilfegesuchen auf Basis gestohlener Daten nicht ändern. Der Ständerat hat es am Mittwoch als Zweitrat abgelehnt, auf eine Vorlage einzutreten. Das Geschäft ist damit vom Tisch.

Die Mehrheit im Parlament kam zum Schluss, mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts erfülle die Schweiz die Vorgaben des "Global Forum" bereits.

Demnach kann die Schweiz auf Gesuche auf Basis gestohlener Daten eintreten, wenn der ersuchende Staat diese nicht gekauft und sich nicht sonst treuwidrig verhalten hat. Diese Auslegung erlaubte die Deblockierung zahlreicher Amtshilfegesuche.

Im Gesetz steht allerdings, auf ein Amtshilfegesuch werde nicht eingetreten, "wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind". Diese Passage wollte der Bundesrat streichen. Festhalten wollte er an der Bedingung, dass das Amtshilfegesuch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt. Nun bleibt es bei der heutigen Formulierung.