(sda) Der Ständerat bleibt auf Kollisionskurs mit der WTO. Er hat am Mittwoch beschlossen, dass bei Beschaffungen auch die Kaufkraft in jenem Land berücksichtigt werden muss, in dem eine Leistung erbracht wird.

Damit will der Ständerat Schweizer KMU besser vor Konkurrenz aus Tiefpreisländern schützen. Wegen des drohenden Konflikts mit internationalem Recht hat er bei der Revision des Beschaffungsrechts gegenüber früheren Entscheiden die Formulierung angepasst: Statt des unterschiedlichen Preisniveaus soll nun die Kaufkraft als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden.

Ob dies WTO-konform ist, bleibt allerdings offen. Ganz unproblematisch sei es wohl nicht, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Anders als der Nationalrat ist die Mehrheit der kleinen Kammer aber bereit, das Risiko in Kauf zu nehmen. Bischof gab zu, dass es sich um Heimatschutz handelt. "Wir müssen die Interessenlage unseres Landes stärker gewichten", sagte er.

Nach Ansicht von Stefan Engler (CVP/GR) kann es sich die Schweiz nicht leisten, die einheimischen KMU durch Angebote aus Billigländern zu schädigen. Einen Konflikt mit WTO-Recht sieht er ohnehin nicht - im Gegenteil: Der Ständerat garantiere die Nichtdiskriminierung schweizerischer Unternehmen, indem die unterschiedlichen Bedingungen in anderen Ländern berücksichtigt würden.

Zu Lasten der Steuerzahler

Andrea Caroni (FDP/AR) hingegen warnte vor Protektionismus. Dadurch werde die Beschaffung verteuert, den Preis dafür zahlten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Finanzminister Ueli Maurer rief in Erinnerung, dass sich der Zuschlag nicht allein über den Preis entscheide. Es gelte, mit weichen Kriterien wie Plausibilität oder Nachhaltigkeit einen Qualitätswettbewerb zu fördern. Laut Maurer ist die Berücksichtigung der Kaufkraft ohnehin "ganz klar WTO-widrig".

Es ist nicht die einzige verbleibende Differenz bei der Revision des Beschaffungsrechts. Weiterhin umstritten bleibt das Einsichtsrecht. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Geheimhaltung von Unterlagen strich er aus der Vorlage.

Der Ständerat blieb dabei, dass das Einsichtsrecht insgesamt auf dem Verordnungsweg vom Bundesrat geregelt werden soll. Für Beschaffungen ausserhalb des WTO-Bereichs besteht die kleine Kammer darauf, dass für den Zuschlag auch Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende und Langzeitarbeitslose beim Anbieter eine Rolle spielen sollen.

Schwächung der Sozialpartnerschaft

Eingelenkt hat der Ständerat bei der Frage, welche Lohn- und Arbeitsschutzbedingungen ein Anbieter einhalten muss. Bisher hatte er sich für das Herkunftsprinzip ausgesprochen, das auf die Vorschriften am Sitz des Unternehmens abstellt.

Der Nationalrat lehnte das jedoch mit grosser Mehrheit ab, weil dadurch lokale Anbieter gegenüber solchen aus günstigeren Regionen im Nachteil wären. Er beschloss, dass für alle Anbieter Lohn- und Arbeitsbedingungen am Ort der Ausführung gelten sollen.

Die Ständeratskommission wollte beim früheren Entscheid bleiben. Sie unterlag aber einer Minderheit, die vor den negativen Folgen des Herkunftsprinzips warnte. Je nach Herkunft der Firmen würden für die Arbeiter auf einer Baustelle unterschiedliche Lohn- und Arbeitsschutzvorschriften gelten. Eine solche Regelung schwäche die Sozialpartnerschaft und gefährde den sozialen Frieden, sagte Olivier Français (FDP/VD).

Die Bundes-Pensionskasse Publica will der Ständerat nicht dem Gesetz unterstellen. Bei den umstrittenen Schutzgebühren beschloss er einen Kompromiss: Während der Nationalrat solche ganz verbieten will, möchte der Ständerat immerhin kostendeckende Gebühr zuzulassen.

Die Totalrevision des Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Im gleichen Zug wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.